Verordnung
des Bürgermeisters der Gemeinde Stockenboi vom
28.12.2015 über die Verwendung pyrotechnischer
Gegenstände im Gemeindegebiet Stockenboi anlässlich der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit).

Aufgrund der herrschenden Trockenheit ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Stockenboi bis auf weiteres verboten.

Die Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Hinweis: Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen der Kategorien F3, F4, T2, P2 oder S2 bedürfen Kraft Gesetzes einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.

Ort: Gemeinde Stockenboi

Datum: 2015-12-28 00:00:00